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Beratungslehrer

NameE-Mail
Frau Sabine Walter

Beratungslehrer werden von der Schulkonferenz bestellt und sind speziell für Beratungsaufgaben qualifiziert. Sie sind Ansprechpartner für alle Schüler, deren Eltern und für die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule.


Aufgabenbereich

Der Beratungslehrer hat eine Vermittlerfunktion zwischen Schülern und Schule, zwischen Schule und Eltern und auch zwischen Schülern und Eltern. Zuerst und vor allem vertritt er die Interessen der Schüler. In dieser Funktion wird der Beratungslehrer auf verschiedenen Gebieten tätig:

  • Schullaufbahnberatung

  • beim Übergang in weiterführende Bildungseinrichtungen (z.B. Gymnasium)

  • Wechsel in andere Schulformen (Förderschulen)

  • Wahl und Wechsel des Bildungsganges (ab Klasse 7)


Schulschwierigkeiten
  • partielle oder generelle Lernstörungen (z.B. LRS, Konzentration, Gedächtnis)

  • Lern- und Arbeitsverhalten

  • Beratung bei Schul- und Prüfungsangst

  • Ursachenforschung und Beratung bei plötzlichem Leistungsabfall und Verhaltensauffälligkeiten


Vermittlung an andere Beratungsstellen
  • Schulpsychologische Beratungsstelle

  • Erziehungsberatung

  • Sozial-, Jugend-, Gesundheitsamt in enger Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin 


Beratung bei Suchtproblemen
  • Information und Prävention

  • Organisation von Elternabenden und Schülerveranstaltungen   


Sonstiges
  • Beratung bei Problemen im Lehrer–Schülerverhältnis

  • Schüleraufsicht

  • Ausbildung von Konfliktlotsen


Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit

Die Arbeit des Beratungslehrers unterliegt den folgenden grundlegenden Prinzipien:

 

Freiwilligkeit

 

Der Ratsuchende möchte beraten werden. Auch wenn er "geschickt" wurde, wird die Beratung nur mit dem Einverständnis des betroffenen Schülers und/oder seiner Erziehungsberechtigten durchgeführt.

 

Einbeziehung des Ratsuchenden

 

Beratung wird als eine mutmachende Entscheidungshilfe bei der Problemanalyse und der Wahl von geeigneten Lösungsstrategien betrachtet. Der Beratungslehrer kann die Probleme des Ratsuchenden nicht lösen, er regt an und gibt eine "Hilfe zur Selbsthilfe"!

 

Verschwiegenheit

 

Information und Ergebnisse aus Gesprächen oder Tests werden nur mit Zustimmung des betroffenen Schülers und/oder dessen Erziehungsberechtigten ganz oder in Teilen weitergegeben. Sie selbst bestimmen Umfang, Zeitpunkt und Adressaten der Informationsweitergabe.